AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache


(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Frau Sandra Huebeker, O´Malley Cocktailcatering, Luisenstr. 126, 47799 Krefeld (nachfolgend auch kurz „O´Malley Cocktailcatering“ genannt) und den Kunden (Verbrauchern und Unternehmern), die die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von O´Malley Cocktailcatering nicht anerkannt.


(2) Das Angebot von O´Malley Cocktailcatering richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen.


(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.


§ 2 Vertragsschluss


(1) Der Kunde erhält auf seine Anfrage ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages per E-Mail von O´Malley Cocktailcatering übermittelt. Dieses Angebot muss durch Klicken auf den Button "Hiermit kostenpflichtig buchen" bestätigt werden.


(2) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsannahme des gemäß Abs. 1 geschlossenen Vertrags per E-Mail von O´Malley Cocktailcatering übermittelt. Mit Zugang der Annahme durch O´Malley Cocktailcatering kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag über die gebuchten Leistungen zustande.


§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten


Die Bestellung des Kunden mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Beschreibung der Leistungen, Preis etc.) wird von O´Malley Cocktailcatering gespeichert. Der Kunde hat über das Internet jedoch keinen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen. Die AGB erhält der Kunde von O´Malley Cocktailcatering im Rahmen des Angebots zugesandt. Der Kunde kann die AGB aber auch jederzeit über die Webseite von O´Malley Cocktailcatering aufrufen.


§ 4 Leistungsgegenstand, Pflichten des Kunden


(1) Leistungsgegenstand
Der Kunde bucht die in dem Angebot beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Konditionen.


(2) Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der zu erbringenden Leistung stehende Leistungen und Auslagen von O´Malley Cocktailcatering an Dritte. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Bestellung einer Bar bzw. Theke die Durchführung des Auftrages durch O´Malley Cocktailcatering nur möglich ist, wenn in unmittelbarer Nähe ein Stromanschluss sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich ist weiterhin, dass O´Malley Cocktailcatering die Möglichkeit hat, in unmittelbarer Nähe zum Ausschank (maximal 30 Meter zwischen Parkplatz und Bar) zu parken.


§ 5 Absage einer gebuchten Leistung durch O´Malley Cocktailcatering


(1) O´Malley Cocktailcatering ist berechtigt, die Erbringung von durch den Kunden gebuchten Leistungen aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu verweigern, sofern höhere Gewalt oder andere von O´Malley Cocktailcatering nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.


(2) Die Teilunmöglichkeit setzt voraus, dass die Leistung teilbar ist. Sämtliche gesondert buchbare Leistungen (bspw. Feuershow, Pavillon, Anfertigen von Cocktails), sind teilbare Leistungen.


§ 6 Vergütung, Vorschusszahlung, Fälligkeit


(1) Die vereinbarte Vergütung versteht sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


(2) Sollten die Leistungen vor Ablauf der 14-tägigen Frist in Anspruch genommen werden, so wird die Vorauszahlung spätestens bei Ankunft von O´Malley Cocktailcatering am Leistungsort bar fällig.


(3) Nach vollständiger Erbringung der Leistungen durch O´Malley Cocktailcatering erhält der Kunde eine entsprechende Abschlussrechnung.


§ 7 Stornogebühren / Schadensersatz des Kunden


(1) Wenn der Kunde den geschlossenen Vertrag storniert, muss dieser bei einem Rücktritt der



a) mehr als zwei Monate vor dem vereinbarten Leistungstag erfolgt 25 % des Gesamtpreises zahlen;
b) bis zu zwei Monate vor dem vereinbarten Leistungstag erfolgt 50 % des Gesamtpreises zahlen;
c) einen Monat vor dem vereinbarten Leistungstag erfolgt 100 % des Gesamtpreises zahlen.



(2) Bei dem Gesamtpreis handelt es sich um den Preis, der im Angebot aufgeführt ist.


(3) Bei einer Stornierung egal zu welchem Zeitpunkt wird eine Abnahme von 2 Cocktails pro angefragtem Gast unterstellt, die in jedem Falle für entgangenen Umsatz voll berechnet wird.


§ 8 Auf- und Abbau, Reinigung, Arbeitszeiten


(1) Der Aufbau gemieteter Gegenstände (Bar, Pavillon etc.) erfolgt in Abhängigkeit von dem Beginn der jeweiligen Leistungserbringung und wird mit dem Kunden im Vertrag festgehalten.


(2) Der Kunde teilt O´Malley Cocktailcatering mit, wie der Leistungsort zu erreichen ist und wie der Zugang erfolgen wird. Damit O´Malley Cocktailcatering die benötigte Zeit konkreter kalkulieren und den Transport der Waren und ggf. der Barelemente planen kann, ist es zudem erforderlich, dass der Kunde O´Malley Cocktailcatering mitteilt, wie die Gegebenheiten am Leistungsort (Treppen, Aufzug etc.) sind.


(3) Der Abbau erfolgt grundsätzlich im Anschluss an die Leistungserbringung. Sollte der Kunde den Abbau nicht unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung wünschen, so ist dies gesondert im Vertrag zu vereinbaren.


(4) Die Endreinigung sämtlicher Gerätschaften und des Geschirrs erfolgt grundsätzlich, wenn die Gegebenheiten es zulassen vor Ort durch O´Malley Cocktailcatering, oder unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung vor Ort durch O´Malley Cocktailcatering. Sollte eine Reinigung während, oder im Anschluss an die Veranstaltung jedoch nicht möglich sein (bspw. weil keine Spülmöglichkeiten vorhanden sind), oder nicht vom Kunden gewünscht sein (bspw. wenn der zeitliche Aufwand vor Ort höhere Kosten verursacht), so erfolgt diese am Geschäftssitz von O´Malley Cocktailcatering und wird gemäß der getroffenen Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.



Spülpauschale bis 100 Gläser: 30,00 €
Spülpauschale bis 200 Gläser: 50,00 €
Spülpauschale bis 500 Gläser: 100,00 €



(5) Die Arbeitszeit des gebuchten Personals beginnt, wenn der Leistungsort betreten und endet, wenn der Leistungsort verlassen wird. Demnach sind die Zeiten für Auf- und Abbau, Reinigung der Geräte und des Equipments sowie erforderlich werdende Wartezeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen.


§ 9 Haftung von O´Malley Cocktailcatering


(1) Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für vertragswesentliche Pflichten und garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.


§ 10 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(2) Sollten Sie die Buchung bei O´Malley Cocktailcatering als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Frau Sandra Huebeker für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.